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Erhöht der Versicherer die Prämie, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. '''Ab Erhalt der Mitteilung über die Prämienerhöhung gilt eine Kündigungsfrist von 2 Monaten'''. Der Versicherungsvertrag wird dann zum Zeitpunkt der Änderung beendet. | Erhöht der Versicherer die Prämie, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. '''Ab Erhalt der Mitteilung über die Prämienerhöhung gilt eine Kündigungsfrist von 2 Monaten'''. Der Versicherungsvertrag wird dann zum Zeitpunkt der Änderung beendet. | ||
* ''' | * ''' Kündigung bei eintretender Versicherungspflicht'''<br /> | ||
Wird der privat Versicherte versicherungspflichtig in der GKV (z.B. der angestellte Versicherte unterschreitet die aktuelle Versicherungspflichtgrenze), '''kann der Vertrag zum Zeitpunkt des Beginns der Versicherungspflicht gekündigt werden. Dies kann auch rückwirkend (3 Monate) erfolgen'''. Siehe § 205 VVG. Gegenüber dem Versicherer ist innerhalb von 2 Monaten ein Nachweis über den Eintritt der Versicherungspflicht zu führen. Geschieht dies nicht, ist die Kündigung unwirksam. Wurde die 2 Monatsfrist versäumt, kann der Vertrag dann jeweils zum Ende des Monats gekündigt werden, in dem der Nachweis erbracht wurde. | Wird der privat Versicherte versicherungspflichtig in der GKV (z.B. der angestellte Versicherte unterschreitet die aktuelle Versicherungspflichtgrenze), '''kann der Vertrag zum Zeitpunkt des Beginns der Versicherungspflicht gekündigt werden. Dies kann auch rückwirkend (3 Monate) erfolgen'''. Siehe § 205 VVG. Gegenüber dem Versicherer ist innerhalb von 2 Monaten ein Nachweis über den Eintritt der Versicherungspflicht zu führen. Geschieht dies nicht, ist die Kündigung unwirksam. Wurde die 2 Monatsfrist versäumt, kann der Vertrag dann jeweils zum Ende des Monats gekündigt werden, in dem der Nachweis erbracht wurde. |