Anonym

Versicherungsberatungsprotokoll: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:


Jeder Versicherungsvermittler hat seit dem 22.05.2007 – Inkrafttreten des Vermittlergesetzes – Pflichten zu erfüllen.
'''Jeder Versicherungsvermittler hat seit dem 22.05.2007 – Inkrafttreten des Vermittlergesetzes – Pflichten zu erfüllen.'''<br />
 
Zum 18.12.2006 wurde der Entwurf zur Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung beschlossen, VersVermV (Versicherungsvermittlungsverordnung), die auf dem geänderten § 34d Abs. 8 GewO basiert. Dem Versicherungsvermittler wurden in § 11 VerVermV gewisse Informationspflichten auferlegt.
Zum 18.12.2006 wurde der Entwurf zur Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung beschlossen, VersVermV (Versicherungsvermittlungsverordnung), die auf dem geänderten § 34d Abs. 8 GewO basiert. Dem Versicherungsvermittler wurden in § 11 VerVermV gewisse Informationspflichten auferlegt.
Unter den Begriff der Versicherungsvermittler nach § 59 Abs. 1 VVG fallen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter. Beide müssen die Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen.  
Unter den Begriff der Versicherungsvermittler nach § 59 Abs. 1 VVG fallen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter. Beide müssen die Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen.  
45.224

Bearbeitungen