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'''Bergungskosten''' | '''Bergungskosten''' <br /> | ||
Die Bergungskosten, die Wrackbeseitigungskosten und die Entsorgungskosten werden über den Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen in der Bootsversicherung hinaus unbegrenzt erstattet. | Die Bergungskosten, die Wrackbeseitigungskosten und die Entsorgungskosten werden über den Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen in der Bootsversicherung hinaus unbegrenzt erstattet. | ||