45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „XXX“) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die '''Rechtsschutzversicherung''' schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen. | |||
Die '''Privathaftpflichtversicherung''' hingegen schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen. |