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Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen<br /> | Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen<br /> | ||
Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich überwiegend aus den beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten | '''Versicherungspflichtige:''' Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich überwiegend aus den beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten. | ||
Zu diesen Einnahmen, die der Beitragspflicht unterworfen sind zählen: | Zu diesen Einnahmen, die der Beitragspflicht unterworfen sind zählen: | ||
Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtiger Beschäftigung, | |||
Rentenzahlbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung, | |||
Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen, | |||
Arbeitseinkommen, sofern es neben einer gesetzlichen Rente oder auch Versorgungsbezügen erzielt wird, | |||
Vorruhestandsgeld . | |||
Siehe auch: [https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2015-12-18_Katalog_Beitragseinnahmen_Stand_17112015.pdf GKV Spitzenverband / beitragspflichtige Einnahmen freiwillig Versicherter] (26 Seiten) | Siehe auch: [https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2015-12-18_Katalog_Beitragseinnahmen_Stand_17112015.pdf GKV Spitzenverband / beitragspflichtige Einnahmen freiwillig Versicherter] (26 Seiten) |