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Zu diesen Einnahmen, die der Beitragspflicht unterworfen sind zählen: | Zu diesen Einnahmen, die der Beitragspflicht unterworfen sind zählen: | ||
Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtiger Beschäftigung, | * Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtiger Beschäftigung, | ||
Rentenzahlbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung, | * Rentenzahlbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung, | ||
Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen, | * Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen, | ||
Arbeitseinkommen, sofern es neben einer gesetzlichen Rente oder auch Versorgungsbezügen erzielt wird, | * Arbeitseinkommen, sofern es neben einer gesetzlichen Rente oder auch Versorgungsbezügen erzielt wird, | ||
Vorruhestandsgeld . | * Vorruhestandsgeld . | ||
Siehe auch: [https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2015-12-18_Katalog_Beitragseinnahmen_Stand_17112015.pdf GKV Spitzenverband / beitragspflichtige Einnahmen freiwillig Versicherter] (26 Seiten) | Siehe auch: [https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2015-12-18_Katalog_Beitragseinnahmen_Stand_17112015.pdf GKV Spitzenverband / beitragspflichtige Einnahmen freiwillig Versicherter] (26 Seiten) |