Obhutsschaden: Unterschied zwischen den Versionen
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, 07:23, 23. Mär. 2021
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| Unter einem Obhutsschaden versteht man einen Schaden an fremden Eigentum, beweglichen Sachen, die sich in der Verwahrung/Obhut aufgrund der versicherten Tätigkeit, des Versicherungsnehmers befinden. Die Sachen können gemietet, gepachtet, geleast, oder auch geliehen sein.
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| | Schäden an Fremdeigentum (bewegliche Sachen) bezeichnet man als Obhutsschäden. Hierbei handelte sich um Mietgegenstände, Pachtgegenstände, Leasinggegenstände und Leihgegenstände. |
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