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* '''Versicherungsschutz''' besteht, wenn der/die Versicherte während der Vertragslaufzeit durch '''Krankheit oder Unfall''' zweifelsfrei sportunfähig wird. Dies bezieht sich auf die in der Police genannte Sportart. | * '''Versicherungsschutz''' besteht, wenn der/die Versicherte während der Vertragslaufzeit durch '''Krankheit oder Unfall''' zweifelsfrei sportunfähig wird. Dies bezieht sich auf die in der Police genannte Sportart. | ||
* '''Versicherbar sind'''<br /> | * '''Versicherbar sind bei 100% Iger Sportunfähigkeit oder dem Unfalltod'''<br /> | ||
- | - eine Einmalzahlung<br /> | ||
- eine monatliche Rente<br /> | |||
- eine Unfalltodesfallleistung<br /> | - eine Unfalltodesfallleistung<br /> | ||