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* '''Steuerliche Behandlung der Beiträge'''<br /> | * '''Steuerliche Behandlung der Beiträge'''<br /> | ||
Die Beiträge zur Sportunfähigkeitsversicherung werden nicht den Werbungskosten, zugerechnet ,so | Die Beiträge zur Sportunfähigkeitsversicherung werden nicht den Werbungskosten, zugerechnet, so lautete ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (Az.: 10 K 2192/17). | ||
Die Begründung, es sind auch private und nicht nur berufliche Risiken versichert. Die Beiträge sind als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Revision wurde zugelassen. | Die Begründung, es sind auch private und nicht nur berufliche Risiken versichert. Die Beiträge sind als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Revision wurde zugelassen. |