Anonym

Aufsichtspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 6: Zeile 6:
- Lehrer, <br />
- Lehrer, <br />
- Ausbilder,<br />
- Ausbilder,<br />
- nicht abschließend. '''
- nicht abschließend.  


Aufsichtspflichtige Personen sind grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlich zufügt; ein Verschulden des Täters (des zu Beaufsichtigenden) ist nicht erforderlich.
Aufsichtspflichtige Personen sind grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlich zufügt; ein Verschulden des Täters (des zu Beaufsichtigenden) ist nicht erforderlich.
45.224

Bearbeitungen