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Aufsichtspflichtverletzung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Aufsichtspflicht haben '''Eltern, Vormund, Lehrer, Ausbilder (nicht abschließend'''. Aufsichtspflichtige Personen sind grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlich zufügt; ein Verschulden des Täters (des zu Beaufsichtigenden) ist nicht erforderlich.
Eine Aufsichtspflicht haben '''Eltern, Vormund, Lehrer, Ausbilder (nicht abschließend)'''. Aufsichtspflichtige Personen sind grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlich zufügt; ein Verschulden des Täters (des zu Beaufsichtigenden) ist nicht erforderlich.


§ 832 BGB Haftung des Aufsichtspflichtigen<br />
§ 832 BGB Haftung des Aufsichtspflichtigen<br />
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