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Aufsichtspflichtverletzung: Unterschied zwischen den Versionen

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Falls Ihr Kind sich so verhält, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Schaden erleidet oder anrichtet, ist es Ihre Pflicht einzugreifen.
Falls Ihr Kind sich so verhält, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Schaden erleidet oder anrichtet, ist es Ihre Pflicht einzugreifen.


* '''Beispiele zur Aufsichtspflichtverletzung'''<br />




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