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* ''' | * '''Eine Aufsichtspflichtverletzung liegt vor wenn'''<br /> | ||
- ein 7-jähriges Kind beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern nicht ständig im Auge behält, | |||
- ein 6-jähriges Kind nicht vom Rande eines Bauplatzes zurückholt, | |||
- Kindern ohne Belehrung über Regeln und Gefahren die selbstständige Benutzung eines Fahrrads erlaubt, | |||
- den Zugang zu Waffen im Elternhaus ermöglicht, obwohl die Vorliebe des 15-Jährigen für Waffen bekannt ist. | |||
Die Aufsichtspflicht verletzt nicht, wer | |||
ein 11-jähriges Kind in der Wohnung allein lässt, | |||
ein normal entwickeltes, acht bis neun Jahre altes Kind ohne Aufsicht im Freien spielen lässt, | |||
ein 5-jähriges Kind auf dem Bürgersteig an einer wenig befahrenen Straße spielen lässt, oder das Radfahren des Kindes auf einer wenig befahrenen Straße nach vorheriger Belehrung erlaubt, | |||
einen 6-jährigen Schüler auf dem Schulweg nach häufiger Belehrung und Begleitung nicht ständig beaufsichtigt. | |||
Aber: In jedem neuen Fall vor Gericht werden die konkreten Umstände betrachtet und in ihrem Zusammenwirken neu bedacht. | |||
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