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Krankenversicherung gesetzliche, Auslandsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Die europäische Versicherungskarte gilt  in allen EU-Staaten sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die anfallenden Kosten des Versicherten.
Die europäische Versicherungskarte (EHIC) gilt  in allen EU-Staaten sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die anfallenden Auslandskosten des Versicherten.
 
Die EHIC befindet sich auf der ist Rückseite der deutschen Krankenkassen-Chipkarte.<br />
 


  Hinweis: '''Zum Teil wird die europäische Versichertenkarte von den ausländischen Ärzten nicht akzeptiert'''. Der Versicherte erhält dann eine Rechnung die er seiner Krankenkasse zur Erstattung vorlegt. Häufig übersteigt das Honorar des Auslandsarztes die Erstattungsleistung der gesetzlichen krankenkasse, '''so bleiben dann oftmals erhebliche Restkosten die der Versicherte selbst zahlen muss.<br />'''
  Hinweis: '''Zum Teil wird die europäische Versichertenkarte von den ausländischen Ärzten nicht akzeptiert'''. Der Versicherte erhält dann eine Rechnung die er seiner Krankenkasse zur Erstattung vorlegt. Häufig übersteigt das Honorar des Auslandsarztes die Erstattungsleistung der gesetzlichen krankenkasse, '''so bleiben dann oftmals erhebliche Restkosten die der Versicherte selbst zahlen muss.<br />'''
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