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Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist. | Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist. | ||
⚠️ Das muß aber nicht so sein. | ⚠️ Das muß aber nicht so sein. Die Vertrags-, Tarifbedingungen geben Auskunft, schauen Sie nac ! | ||