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Jagdschutzberechtigte haben die Erlaubnis (in vielen Bundesländern) auf Hunde zu schießen, sofern diese unangeleint sind und sich außerhalb des Einflußbereichs | Jagdschutzberechtigte haben die Erlaubnis (in vielen Bundesländern) auf Hunde zu schießen, sofern diese unangeleint sind und sich außerhalb des Einflußbereichs des Halters aufhalten. | ||