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Wird auf Grundlage des Infektionsschutzgesetz ein berufliches Tätigkeitsverbot angeordnet, wird bei Vereinbarung der Infektionsklausel, der Versicherer auch leisten.<br /> | Wird auf Grundlage des Infektionsschutzgesetz ein berufliches Tätigkeitsverbot angeordnet, wird bei Vereinbarung der Infektionsklausel, der Versicherer auch leisten.<br /> | ||
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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |350px]]|| ''' Wichtige Klausel, sollte mit vereinbart werden'''<br /> | |||
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Nach einer Untersuchung der Berufsunfähigkeitsversicherungen wurde festgestellt, dass in den bereits bestehenden BU-Verträgen, oftmals die Infektionsklausel nicht Bestandteil des Vertrages sind. | Nach einer Untersuchung der Berufsunfähigkeitsversicherungen wurde festgestellt, dass in den bereits bestehenden BU-Verträgen, oftmals die Infektionsklausel nicht Bestandteil des Vertrages sind. |