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'''Vorvertragliche Anzeigepflicht – Umfang''' | * '''Vorvertragliche Anzeigepflicht – Umfang''' | ||
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet die ihm bekannten Gefahrenumstände bis zur Abgabe der Vertragserklärung dem Versicherer anzuzeigen. Darunter fallen alle Gefahrenumstände, die für den Entschluss des Versicherers ausschlaggebend sind den Versicherungsvertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu vereinbaren. | Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet die ihm bekannten Gefahrenumstände bis zur Abgabe der Vertragserklärung dem Versicherer anzuzeigen. Darunter fallen alle Gefahrenumstände, die für den Entschluss des Versicherers ausschlaggebend sind den Versicherungsvertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu vereinbaren. | ||
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'''Vorvertragliche Anzeigepflicht – Dauer''' | * '''Vorvertragliche Anzeigepflicht – Dauer''' | ||
Die vorvertragliche Anzeigepflicht muss der Versicherungsnehmer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung erfüllen. | Die vorvertragliche Anzeigepflicht muss der Versicherungsnehmer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung erfüllen. | ||
'''Rechtsfolgen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung''' | * '''Rechtsfolgen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung'''<br /> | ||
siehe Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen | siehe Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen |