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Im Fall einer Leistungsablehnung des Rechtsschutzversicherers, hat dieser dem Versicherungsnehmer unverzüglich hierüber Mitteilung zu machen. | |||
Die Gründe der Ablehnung sind bekanntzugeben. Der Versicherer muß auf die Möglichkeit eines Stichentscheid-Verfahrens hinweisen. Die Kosten eines Stichentscheids übernimmt der Versicherer. | |||
Der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers entscheidet ,ob die Ablehnung der Kostenübernahme ausreichend begründet wurde. oder nicht. | |||
Diese Entscheidung ist für den Versicherungsnehmer und dem Versicherer bindend. | |||
Fällt die Entscheidung für den Versicherungsnehmer negativ aus, kann er eine Deckungsklage (Frist 6 Monate) beantragen. | |||