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Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. <br /> | Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. <br /> | ||
Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu. Also, besser doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.''' | Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu. Also, besser doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.'''<br /> | ||
'''Außerordentliche Kündigung, Anlass Wegfall des Risikos'''<br /> | '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Wegfall des Risikos'''<br /> |