Anonym

Freistellungsauftrag stellen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:
Die persönliche Steuernummer (IdNr) ist bei Stellung eines Freistellungsauftrags immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.
Die persönliche Steuernummer (IdNr) ist bei Stellung eines Freistellungsauftrags immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.


Kennen Sie Ihre IdNr nicht, so können Sie unter https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Steuerliche_IDNr/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html diese beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen.<br />
Kennen Sie Ihre IdNr nicht, so können Sie unter https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Steuerliche_IDNr/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html <br />
 
diese beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen.<br />




45.224

Bearbeitungen