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Werden Krankheiten nicht angezeigt, so hat der Versicherer das Recht, den Vertrag aufzukündigen, vom Vertrag zurückzutreten und den Vertrag anzufechten. | Werden Krankheiten nicht angezeigt, so hat der Versicherer das Recht, den Vertrag aufzukündigen, vom Vertrag zurückzutreten und den Vertrag anzufechten. | ||
'''Siehe auch:''' <br /> | |||
[[arglistige Täuschung]]<br /> | |||
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Schlagwort: Vorerkrankung, Leistungsausschluss, Leistungseinschränkungen, Antragsablehnung<br /> | |||
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