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Handelt es sich um eine Dauermedikation, sind Apotheker gerne bereit, eine Monatsrechnung zu stellen, die dann mit einem Zahlungsziel versehen ist. In der Zwischenzeit kann die Kostenerstattung erfolgen. | Handelt es sich um eine Dauermedikation, sind Apotheker gerne bereit, eine Monatsrechnung zu stellen, die dann mit einem Zahlungsziel versehen ist. In der Zwischenzeit kann die Kostenerstattung erfolgen. | ||
Nicht erstattungsfähig sind Nahrungsergänzungsmittel, Stärkungsmittel, Badezusätze und Kosmetikartikel. | |||
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Schlagwort: Arzneimittel, Medikamente, Medikamentenkostenerstattung, Rechnungsverauslagung, Belegeinreichung<br /> | |||
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