45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Die Wiederherstellungsklausel stellt eine Bestimmung in der Sachversicherung (z.B: Gebäude- und Hausratversicherung) dar. Hierbei wird die Leistung des Versicherers davon abhängig gemacht, dass die Entschädigung tatsächlich der Wiederherstellung oder Neubeschaffung der versicherten Sache gesichert ist.<br /> | Die Wiederherstellungsklausel stellt eine Bestimmung in der Sachversicherung (z.B: Gebäude- und Hausratversicherung) dar. Hierbei wird die Leistung des Versicherers davon abhängig gemacht, dass die Entschädigung tatsächlich der Wiederherstellung oder Neubeschaffung der versicherten Sache gesichert ist.<br /> | ||
'''Unterschieden wird zwischen einfacher und strenger Klausel'''. Die „einfache“ Wiederherstellungsklausel findet sich nicht mehr in den derzeitigen, modernen Allgemeinen Versicherungsbedingungen. | ⚠️ '''Unterschieden wird zwischen einfacher und strenger Klausel'''. Die „einfache“ Wiederherstellungsklausel findet sich nicht mehr in den derzeitigen, modernen Allgemeinen Versicherungsbedingungen. | ||
Die „strenge“ Wiederherstellungsklausel ist wie folgt geregelt.<br /> | Die „strenge“ Wiederherstellungsklausel ist wie folgt geregelt.<br /> | ||