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Versicherung kündigen: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss die Unterschrift des Versicherungsnehmer enthalten. Sie sollte per Einschreiben/Rückschein erfolgen.
Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss die Unterschrift des Versicherungsnehmer enthalten. Sie sollte per Einschreiben/Rückschein erfolgen.
Die Kündigung per Fax ist ebenso gültig. Hier sollte der Sendebericht aufbewahrt werden. Generell sollte der Versicherer den Eingang und die Wirksamkeit der Kündigung betätigen.<br />
Die Kündigung per Fax ist ebenso gültig. Hier sollte der Sendebericht aufbewahrt werden. Generell sollte der Versicherer den Eingang und die Wirksamkeit der Kündigung bestätigen.<br />




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