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Allgemeine positive Klauseln: Unterschied zwischen den Versionen

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- '''Infektionsklausel'''<br />
- '''Infektionsklausel'''<br />
:Die Versicherungsgesellschaften haben die Infektionsklausel insbesondere bei ärztlichen Berufen eingeführt. Die Versicherungsgesellschaften erbringen die vertraglich vereinbarte Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn der Versicherte aufgrund einer gefährlichen Ansteckung ein Berufsverbot erhält. Eine Leistung ist auch dann vorgesehen, wenn ein gesetzliches Berufsverbot für den Versicherten verhängt wird. Im umgekehrten Fall bedeutet das  auch, ist die Infektionsklausel nicht vereinbart, so erfolgt keine Leistung für den Fall eines Berufsverbots aufgrund einer Infektion. (Berufsunfähigkeitsversicherung)
:Die Versicherungsgesellschaften haben die Infektionsklausel insbesondere bei ärztlichen Berufen eingeführt. Die Versicherungsgesellschaften erbringen die vertraglich vereinbarte Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn der Versicherte aufgrund einer gefährlichen Ansteckung ein Berufsverbot erhält. Eine Leistung ist auch dann vorgesehen, wenn ein gesetzliches Berufsverbot für den Versicherten verhängt wird. Im umgekehrten Fall bedeutet das  auch, ist die Infektionsklausel nicht vereinbart, so erfolgt keine Leistung für den Fall eines Berufsverbots aufgrund einer Infektion. ('''Berufsunfähigkeitsversicherung''')




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