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Unterversicherungsverzicht<br /> | Unterversicherungsverzicht<br /> | ||
'''Unterversicherungsverzicht, Definition''' | '''Unterversicherungsverzicht, Definition'''<br /> | ||
Wird die Klausel Unterversicherungsverzicht gewährt, verzichtet der Versicherer auf die Prüfung und Anrechnung der Unterversicherung im Schadensfall und erbringt die Entschädigungsleistung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme | '''Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der tatsächliche Wert des Hausrates die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt.''' | ||
Wird die Klausel Unterversicherungsverzicht gewährt, verzichtet der Versicherer auf die Prüfung und Anrechnung der Unterversicherung im Schadensfall und erbringt die Entschädigungsleistung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. | |||