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* '''Haftung des Waldbesitzers'''<br />
* '''Haftung des Waldbesitzers'''<br />


:Der Waldbesitzer trägt die Verantwortung, wenn bei z.B. bei Forstarbeiten Schäden entstehen. Dies geschieht häufig durch Mißachtung der Verkehrssicherungspflichten. Verkehrssicherungspflichten gilt bei Waldkindergärten, Waldparkplätzen, Waldkletterparks und gleichgearteter Nutzung. Bei Waldbeständen die an Wegen, Straßen, Bahnlinien, Parkplätzen, Seen und weiteren zugänglichen Stellen angrenzen, bedarf es gleichfalls besonderer Aufmerksamkeit und entsprechender Vorkehrungen. Hierzu gehörten die Baumkontrollen und  die erforderliche Pflege der Bäume . Der Wald muß auf die Standsicherheit und Stabilität gegen Windwurf und Windbruch und ggf. abbrechende Totäste überprüft werden.
:Der Waldbesitzer trägt die Verantwortung, wenn bei z.B. bei Forstarbeiten Schäden entstehen. Dies geschieht häufig durch Mißachtung der Verkehrssicherungspflichten. Verkehrssicherungspflichten gilt bei Waldkindergärten, Waldparkplätzen, Waldkletterparks und gleichgearteter Nutzung. Bei Waldbeständen die an Wegen, Straßen, Bahnlinien, Parkplätzen, Seen und weiteren zugänglichen Stellen angrenzen, bedarf es gleichfalls besonderer Aufmerksamkeit und entsprechender Vorkehrungen. Hierzu gehörten die Baumkontrollen und  die erforderliche Pflege der Bäume . Der Wald muß auf die Standsicherheit und Stabilität gegen Windwurf und Windbruch und ggf. abbrechende Totäste überprüft werden. Neben der Haftpflichtversicherung ist die Brand- und auch Surmversicherung von Bedeutung. Siehe hierzu die Ausführungen auf
https:/s Waldversicherungen.de
 


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