45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
* '''Beide Elternteile sind in der gesetzlichen Krankenkasse versichert:''' | * '''Beide Elternteile sind in der gesetzlichen Krankenkasse versichert:''' | ||
:In der gesetzlichen Krankenkasse können Kinder generell über ein Elternteil beitragsfrei mitversichert werden. Es besteht die freie Wahl bei welchem Elternteil das Kind mitversichert wird.<br /> | :In der gesetzlichen Krankenkasse können Kinder generell über ein Elternteil beitragsfrei mitversichert werden. Es besteht die freie Wahl bei welchem Elternteil das Kind mitversichert wird.<br /> | ||
* '''Ein Elternteil ist in der gesetzlichen Krankenkasse versichert und ein Elternteil ist privat krankenversichert:''' | * '''Ein Elternteil ist in der gesetzlichen Krankenkasse versichert und ein Elternteil ist privat krankenversichert:''' | ||
:Das Kind kann nicht mehr beitragsfrei mitversichert werden wenn: ein Elternteil privat versichert ist, dieses Elternteil ein Einkommen in Höhe der Versicherungspflichtgrenze ({{#var:aktuelles_Jahr}} : {{#var:2.2}} €) hat, das privat versicherte Elternteil mehr verdient als der gesetzlich versicherte Partner. Treffen alle diese Punkte zu, kann das Kind separat versichert werden. Den genauen Wortlaut/Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem § 10,3 SGB V. | :Das Kind kann nicht mehr beitragsfrei mitversichert werden wenn: ein Elternteil privat versichert ist, dieses Elternteil ein Einkommen in Höhe der Versicherungspflichtgrenze ({{#var:aktuelles_Jahr}} : {{#var:2.2}} €) hat, das privat versicherte Elternteil mehr verdient als der gesetzlich versicherte Partner. Treffen alle diese Punkte zu, kann das Kind separat versichert werden. Den genauen Wortlaut/Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem § 10,3 SGB V. |