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Bauleistungsversicherung Bauwesenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Bauleistungsversicherung, auch  [http://www.bauwesenversicherung.de / Bauwesenversicherung] ist eine sog. '''Vollkaskoversicherung für Bauprojekte. Kommt es zu unvorhersehbaren Schäden wird der Bauunternehmer für bereits geleistete Arbeiten und Materialien seine Kosten geltend machen. Die Bauleistungsversicherung begrenzt das Bauherrenrisiko. <br />  
Die Bauleistungsversicherung, auch  [http://www.bauwesenversicherung.de / Bauwesenversicherung] ist eine sog. '''Vollkaskoversicherung für Bauprojekte für Neu- und Umbauten. Kommt es zu unvorhersehbaren Schäden wird der Bauunternehmer für bereits geleistete Arbeiten und Materialien seine Kosten geltend machen. Die Bauleistungsversicherung begrenzt das Bauherrenrisiko. <br />  


Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die finanzielle Absicherung von '''Schäden an gelagertem Baumaterial und bereits erbrachten Bauleistungen (auch Eigenleistungen) ''' im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen. ⚠️ Die Leistungen sind von Versicherer zu Versicherer z.T. recht unterschiedlich.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die finanzielle Absicherung von '''Schäden an gelagertem Baumaterial und bereits erbrachten Bauleistungen (auch Eigenleistungen) ''' im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen. ⚠️ Die Leistungen sind von Versicherer zu Versicherer z.T. recht unterschiedlich.
* '''Bauleistungsversicherung. wer versichert ist'''<br />
Versicherungsnehmer der Bauleistungsversicherung ist der Bauherr oder auch der Generalunternehmer. Versichert sind die Interessen des Bauherren und aller Unternehmer, die am Bauvorhaben mit dem Auftraggeber beteiligt sind, einschließlich der Subunternehmer (Bauunternehmer).
* '''Bauleistungsversicherung, Beitragszahler'''<br />
Wer die Bauleistungsversicherung zahlt, hängt auch von den Vereinbarungen ab, die Sie als Versicherungsnehmer mit den beteiligten Unternehmen und Personen (z.B. beauftragter Bauherr) am Bauvorhaben treffen. Wenn Sie es bauvertraglich vereinbart haben, können Sie die Kosten auf die beteiligten Firmen umlegen. Ansonsten wird der Beitrag von Ihnen als Versicherungsnehmer gezahlt.




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