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Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Krankenversicherung'''  (GKV) nach § 5 SGB V besteht Krankenversicherungspflicht für<br />
* '''Krankenversicherung'''  (GKV) nach § 5 SGB V besteht Krankenversicherungspflicht für<br />
:- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze ,<br />
:Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze ,<br />
:- Studenten, Auszubildende, Praktikanten, mit unentgeltlicher beruflichen Tätigkeit gem. Studienordnung,<br />
:Studenten, Auszubildende, Praktikanten, mit unentgeltlicher beruflichen Tätigkeit gem. Studienordnung,<br />
:- Rentner mit entsprechenden Vorversicherungszeiten,<br />
:Rentner mit entsprechenden Vorversicherungszeiten,<br />
:- Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld nach SGB III,<br />
:Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld nach SGB III,<br />
:- Unternehmer in Land- und Forstwirtschaft sowie deren Familienangehörigen,<br />
:Unternehmer in Land- und Forstwirtschaft sowie deren Familienangehörigen,<br />
:- Künstler und Publizisten,<br />
:Künstler und Publizisten,<br />
:- Personen ohne Krankenversicherung, die bei der gesetzlichen Kasse versichert waren oder dieser zuzuordnen sind<br />
:Personen ohne Krankenversicherung, die bei der gesetzlichen Kasse versichert waren oder dieser zuzuordnen sind<br />




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