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Kapitallebensversicherung, Rückkaufswert: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Für Kapitallebensversicherungen, die ab 2008 abgeschlossen wurden''' regelt der § 169 Abs. 3 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) die Höhe der Berechnung des Rückkaufswertes. Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Versicherungskosten. Zuzüglich zugeteilter Überschussanteile und Zinsen. '''Diese aktuelle Regelung ist für den Versicherungsnehmer vorteilhafter'''.<br />
'''Für Kapitallebensversicherungen, die ab 2008 abgeschlossen wurden''' regelt der  
[https://dejure.org/gesetze/VVG/169.html § 169 VVG] 169 Abs. 3 VVG die Höhe der Berechnung des Rückkaufswertes. Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Versicherungskosten. Zuzüglich zugeteilter Überschussanteile und Zinsen. '''Diese aktuelle Regelung ist für den Versicherungsnehmer vorteilhafter'''.<br />




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