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Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* <span style="background:#EAECF0">'''Berufshaftpflichtversicherung'''<br />
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:Es besteht '''keine generelle''' Versicherungspflicht. Die Berufshaftpflichtversicherung ist für bestimmte Berufsgruppen (überwiegend beratende Berufe, <ins>[[ Kammerberufe]]</ins>  ) wie für Rechtsanwälte, Notare, Mediziner, Architekten, Ingenieure, Treuhänder, Dolmetscher, Steuerberater, Piloten und viele weitere Freiberufler aber verpflichtend. Zur Berufsausübung ist der Abschluss einer solchen Versicherung nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung tritt nur für Vermögensschäden ein.  ⚠️ '''Sach- und Personenschäden sind nicht Gegenstand des Schutzes.'''
:Es besteht '''keine generelle''' Versicherungspflicht. Die Berufshaftpflichtversicherung ist für bestimmte Berufsgruppen (überwiegend beratende Berufe, <ins>[[ Kammerberufe]]</ins>  ) wie für Rechtsanwälte, Notare, Mediziner, Architekten, Ingenieure, Treuhänder, Dolmetscher, Steuerberater, Piloten, Hausverwalter, Hausverwaltungen, Immobilienverwalter und viele weitere Freiberufler aber verpflichtend. Zur Berufsausübung ist der Abschluss einer solchen Versicherung nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung tritt nur für Vermögensschäden ein.  ⚠️ '''Sach- und Personenschäden sind nicht Gegenstand des Schutzes.'''
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Versicherungspflicht für Hausverwalter / Immobilienverwalter in der Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung. Seit August 2018 müssen alle neu zugelassenen Haus- und Immobilienverwalter eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden nachweisen.




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