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Es sind die steuerlichen Regelungen zu beachten. Bei Lebensversicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als 12 Jahren bzw. wenn diese vor dem 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers gekündigt werden, sind die Erträge abgeltungssteuerpflichtig. Bei Lebensversicherungsverträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, erfolgt die Auszahlung steuerfrei. | Es sind die steuerlichen Regelungen zu beachten. Bei Lebensversicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als 12 Jahren bzw. wenn diese vor dem 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers gekündigt werden, sind die Erträge abgeltungssteuerpflichtig. Bei Lebensversicherungsverträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, erfolgt die Auszahlung steuerfrei. | ||
Soll der Vertrag aus finanziellen Gründen/Engpass gekündigt werden, empfiehlt es sich Informationen zur Beitragsfreistellung oder einem Policendarlehen einzuholen | Soll der Vertrag aus finanziellen Gründen/Engpass gekündigt werden, empfiehlt es sich Informationen zur Beitragsfreistellung oder einem Policendarlehen einzuholen. '''Auch kommt ein Verkauf der Police in Frage. Die hier erzielte Erlössumme ist meistens höher als der Rückkaufswert den der Versicherer zur Auszahlung bringt'''. | ||