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In der Betriebsinhaltsversicherung sind die technischen und kaufmännischen Beitriebseinrichtungen inkl. aller Waren und Dienstleistungen beinhaltet. D.h. alle beweglichen | |||
Sachen, soweit der Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder die Sachen unter Eigentumsvorbehalt erworben hat. <br /> | Sachen, soweit der Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder die Sachen unter Eigentumsvorbehalt erworben hat. <br /> | ||
- Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers. <br /> | - Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers. <br /> |