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Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''einfache fahrlässige Obliegenheitsverletzung'''
* '''einfache fahrlässige Obliegenheitsverletzung'''
hier bleibt der Versicherer voll leistungspflichtig
:hier bleibt der Versicherer voll leistungspflichtig


* '''grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung'''
* '''grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung'''


eine grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt und ausser acht gelassen wird. Der Versicherungsnehmer trägt die Beweislast, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
:eine grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt und ausser acht gelassen wird. Der Versicherungsnehmer trägt die Beweislast, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.


* '''Kausalität''' heißt, dass die grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung für den Schadeneintritt und den Schadenumfang ursächlich war.
* '''Kausalität'''  
:heißt, dass die grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung für den Schadeneintritt und den Schadenumfang ursächlich war.


Bei einer grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung und Kausalität ist der Versicherer teilweise leistungspflichtig. Eine Leistungskürzung ist nach der schwere des Verschuldens im entsprechenden Verhältnis möglich. (§ 22 Abs. 2 Satz 2 VVG).
:Bei einer grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung und Kausalität ist der Versicherer teilweise leistungspflichtig. Eine Leistungskürzung ist nach der schwere des Verschuldens im entsprechenden Verhältnis möglich. (§ 22 Abs. 2 Satz 2 VVG).


Wird die Auskunfs- und Aufklärungsobliegenheit nach Eintritt des Versicherungsfalls verletzt, so ist der Versicherer verpflichtet den Versicherungsnehmer zuvor durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolge der teilweisen Leistungsfreiheit hinzuweisen.
:Wird die Auskunfs- und Aufklärungsobliegenheit nach Eintritt des Versicherungsfalls verletzt, so ist der Versicherer verpflichtet den Versicherungsnehmer zuvor durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolge der teilweisen Leistungsfreiheit hinzuweisen.


Bei einer grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer berechtigt den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht des Versicherers besteht innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Obliegenheitsverletzung,
:Bei einer grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer berechtigt den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht des Versicherers besteht innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Obliegenheitsverletzung,


* '''vorsätzliche Obliegenheitsverletzung'''
* '''vorsätzliche Obliegenheitsverletzung'''


Liegt eine eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung mit Kausalität vor, so ist der Versicherer vollständig leistungsfrei.
:Liegt eine eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung mit Kausalität vor, so ist der Versicherer vollständig leistungsfrei.


Ein Vorsatz liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer die Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten im Bewusstsein der Obliegenheitsverletzung ausführt.
:Ein Vorsatz liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer die Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten im Bewusstsein der Obliegenheitsverletzung ausführt.


Kausalität heißt, dass die grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung für den Schadeneintritt und den Schadenumfang ursächlich war.
:Kausalität heißt, dass die grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung für den Schadeneintritt und den Schadenumfang ursächlich war.


Wird die Auskunfs- und Aufklärungsobliegenheit nach Eintritt des Versicherungsfalls verletzt, so ist der Versicherer verpflichtet den Versicherungsnehmer zuvor durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolge der teilweisen Leistungsfreiheit hinzuweisen.
:Wird die Auskunfs- und Aufklärungsobliegenheit nach Eintritt des Versicherungsfalls verletzt, so ist der Versicherer verpflichtet den Versicherungsnehmer zuvor durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolge der teilweisen Leistungsfreiheit hinzuweisen.


Bei einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer berechtigt den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht des Versicherers besteht innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Obliegenheitsverletzung,
:Bei einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer berechtigt den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht des Versicherers besteht innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Obliegenheitsverletzung,


* '''arglistige Obliegenheitsverletzung'''
* '''arglistige Obliegenheitsverletzung'''


Bei einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer vollständig leistungsfrei. Der Versicherungsnehmer handelt arglistig, wenn dieser einen Zweck verfolgt, der gegen die Interessen des Versicherers gerichtet sind. Bei einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer berechtigt den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht des Versicherers besteht innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Obliegenheitsverletzung.<br /><br />
:Bei einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer vollständig leistungsfrei. Der Versicherungsnehmer handelt arglistig, wenn dieser einen Zweck verfolgt, der gegen die Interessen des Versicherers gerichtet sind. Bei einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer berechtigt den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht des Versicherers besteht innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Obliegenheitsverletzung.<br /><br />


'''Siehe auch:''' <br />
'''Siehe auch:''' <br />
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