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Mit dem Hammer-Zuschlag in einer Pferdeauktion, geht das Pferd in das Eigentum des neuen Besitzers/Eigentümers über. Gleichfalls trägt der Eigentümer ab diesem Zeitpunkt alle Risiken, die im Zusammenhang mit dem ersteigerten Pferd stehen. Die Fall-of-Hammer-Versicherung bietet ab Zuschlag Versicherungsschutz. Diese Versicherung wird vor Kauf abgeschlossen. Kommt es zu keinem Kauf/Zuschlag sind auch keine Prämien zu zahlen. | Mit dem Hammer-Zuschlag (Gefahrübergabe) in einer Pferdeauktion, geht das Pferd in das Eigentum des neuen Besitzers/Eigentümers über. Gleichfalls trägt der Eigentümer ab diesem Zeitpunkt alle Risiken, die im Zusammenhang mit dem ersteigerten Pferd stehen. Die Fall-of-Hammer-Versicherung bietet ab Zuschlag Versicherungsschutz. Diese Versicherung wird vor Kauf abgeschlossen. Kommt es zu keinem Kauf/Zuschlag sind auch keine Prämien zu zahlen. | ||
⚠️ '''Wird kein Pferd ersteigert, entstehen auch keine Kosten'''.<br /> | ⚠️ '''Wird kein Pferd ersteigert, entstehen auch keine Kosten'''.<br /> |