Anonym

Pferdehalterhaftpflichtversicherung, fall of hammer Versicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:


Mit dem Hammer-Zuschlag (Gefahrübergabe) in einer Pferdeauktion, geht das Pferd in das Eigentum des neuen Besitzers/Eigentümers über. Gleichfalls trägt der Eigentümer ab diesem Zeitpunkt alle Risiken, die im Zusammenhang mit dem ersteigerten Pferd stehen. Die Fall-of-Hammer-Versicherung bietet ab Zuschlag Versicherungsschutz. Diese Versicherung wird vor Kauf abgeschlossen. Kommt es zu keinem Kauf/Zuschlag sind auch keine Prämien zu zahlen.
Mit dem Hammer-Zuschlag (Gefahrübergabe) in einer Pferdeauktion, geht das Pferd in das Eigentum des neuen Besitzers/Eigentümers über. Gleichfalls trägt der Eigentümer ab diesem Zeitpunkt alle Risiken, die im Zusammenhang mit dem ersteigerten Pferd stehen. Die Fall-of-Hammer-Versicherung bietet ab Zuschlag Versicherungsschutz. Diese Versicherung wird vor Kauf abgeschlossen. Kommt es zu keinem Kauf/Zuschlag sind auch keine Prämien zu zahlen.


⚠️ '''Wird kein Pferd ersteigert, entstehen auch keine Kosten'''.<br />
⚠️ '''Wird kein Pferd ersteigert, entstehen auch keine Kosten'''.<br />
45.224

Bearbeitungen