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Die Pflichtversicherung ist auf grund gesetzlicher Vorschriften gegeben. Grundsätzlich lässt sich die Pflichtversicherung unterteilen: | Die Pflichtversicherung ist auf grund gesetzlicher Vorschriften gegeben. Grundsätzlich lässt sich die Pflichtversicherung unterteilen: | ||
Im Regelfall das '''staatliche Versicherungssystem''' mit der gesetzlichen Zwangsmitgliedschaft, wie die Sozialversicherung mit den Bereichen Kranken-,Renten-,Arbeitslosen-, Pflegeversicherung und gesetzliche Unfallversicherung. | Im Regelfall das '''staatliche Versicherungssystem''' mit der gesetzlichen Zwangsmitgliedschaft, wie die Sozialversicherung mit den Bereichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung und gesetzliche Unfallversicherung. | ||
Die '''Pflicht zum Abschluss einer Privaten Versicherung''', wie | Die '''Pflicht zum Abschluss einer Privaten Versicherung''', wie |