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'''Die Durchführung einer Veranstaltung ist mit großen Risiken verbunden''', für die der Veranstalter haften muss. Die Haftung des Veranstalters für Schäden an Dritte beginnt bereits mit den Vorbereitungen der Veranstaltung und endet nach dem Ende der Abbauarbeiten für die Veranstaltung. | '''Die Durchführung einer Veranstaltung ist mit großen Risiken verbunden''', für die der Veranstalter haften muss. Die Haftung des Veranstalters für Schäden an Dritte beginnt bereits mit den Vorbereitungen der Veranstaltung und endet nach dem Ende der Abbauarbeiten für die Veranstaltung. | ||
:Der Versicherer '''prüft''' Schadenersatzansprüchen Dritter, '''wehrt Ansprüche ab''' oder '''begleicht berechtigte Forderungen.''' | :Der Versicherer '''prüft''' Schadenersatzansprüchen Dritter, '''wehrt Ansprüche ab''' oder '''begleicht berechtigte Forderungen.''' | ||
* '''Veranstaltungshaftpflichtversicherung, der Leistungsumfang''' | * '''Veranstaltungshaftpflichtversicherung, der Leistungsumfang''' |