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'''Das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung des vorvergangenen Kalenderjahres stellt eine Rechengröße, Bezugsgröße dar'''.<br> | '''Das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung des vorvergangenen Kalenderjahres stellt eine Rechengröße, Bezugsgröße dar'''.<br> | ||
In der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt sie den Beitrag (Mindestbeitragsbemessungsgrundlage) sowie das Mindestarbeitsentgelt. In der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmt sie die Beitragshöhe Selbstständiger und auch von Pflegepersonen.<br /> (1.1) 56.000 € | In der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt sie den Beitrag (Mindestbeitragsbemessungsgrundlage) sowie das Mindestarbeitsentgelt. In der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmt sie die Beitragshöhe Selbstständiger und auch von Pflegepersonen.<br /> (1.1) 56.000 € |