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In der <big>'''Modellhalterhaftpflichtversicherung'''</big> hat sich eine wesentliche gesetzliche Änderung ergeben. Diese wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und beinhaltet u.a., dass ab dem 01.10.2017 '''ab einem Abfluggewicht von mehr als 2 KG ein Kenntnisnachweis zwingend erforderlich''' ist. | In der <big>'''Modellhalterhaftpflichtversicherung'''</big> hat sich eine wesentliche gesetzliche Änderung ergeben. Diese wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und beinhaltet u.a., dass ab dem 01.10.2017 '''ab einem Abfluggewicht von mehr als 2 KG ein Kenntnisnachweis zwingend erforderlich''' ist. | ||
* '''Gesetzliche Vorschriften:'''<br /> | |||
- Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten<br /> | :Die Modellhalterhaftpflichtversicherung findet ihre Regelung in der Lufthaftpflichtversicherung gem. § 1 Luftverkehrsgesetz. Die folgenden gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten: | ||
- Information des Bundesministerium über UAV`s (unmanned aerial vehicle = unbemanntes Flugobjekt)<br /> | |||
- Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen<br /> | :- Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten<br /> | ||
:- Information des Bundesministerium über UAV`s (unmanned aerial vehicle = unbemanntes Flugobjekt)<br /> | |||
:- Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen<br /> | |||