45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 16: | Zeile 16: | ||
* '''Lt. Gesetz ( § 93 HGB ff) ist der Versicherungsmakler Sachverwalter des Kunden und auch nur diesem verpflichtet | * '''Lt. Gesetz ( § 93 HGB ff) ist der Versicherungsmakler Sachverwalter des Kunden und auch nur diesem verpflichtet | ||
:und nicht dem Versicherer. | :und nicht dem Versicherer. Er kommt der Verpflichtung der Nachvollziehbarkeit des Geschehens durch das Beratungsprotokoll nach. '''Er unterhält zum Schutz der Kundschaft eine Berufshaftpflichtversicherung''' um bei Fehlern/Schadenfall auch möglichen Schadenersatzverpflichtungen nachkommen zu können. <br /> | ||