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*'''Haftungsumfang bei nicht gewerblicher Nutzung'''<br> | *'''Haftungsumfang bei nicht gewerblicher Nutzung'''<br> | ||
Der Besitzer haftet verschuldensunabhängig | Der Besitzer haftet verschuldensunabhängig. ⚠️ Der Pferdehalter haftet für die von seinem Pferd ausgehende „typische Tiergefahr“, dies ist durch $ 833 BGB geregelt. '''Er haftet für alle Schaden die durch sein Pferd entstehen und dies auch ohne eigenes Verschulden.''' Hintergrund ist, dass der Tierhalter in den Augen des Gesetzgebers allein durch die Haltung eines Tieres eine potentielle Gefahrenquelle für Dritte schafft, für die er diesem gegenüber auch einstehen soll.<br /> | ||
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:Der Versicherer sorgt für den finanziellen '''Ausgleich von berechtigten Forderungen'''. Vorab '''prüft''' der Versicherer ob die Ansprüche berechtigt sind und '''wehrt diese ab''', wenn sie nicht berechtigt sind. (passiver Rechtsschutz). | :Der Versicherer sorgt für den finanziellen '''Ausgleich von berechtigten Forderungen'''. Vorab '''prüft''' der Versicherer ob die Ansprüche berechtigt sind und '''wehrt diese ab''', wenn sie nicht berechtigt sind. (passiver Rechtsschutz). | ||
Finanzieller Ausgleich erfolgt für | |||
Personenschäden, | |||
Sachschäden, | |||
und Vermögensschäden | |||
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Ansprüche dritter Personen, denen der Pferdehalter das Pferd '''gelegentlich u. unentgeltlich als Fremd-, Gastreiter''' zur Verfügung stellt, sind mitversichert, nicht aber das Risiko einer Reitbeteiligung.<br /> | Ansprüche dritter Personen, denen der Pferdehalter das Pferd '''gelegentlich u. unentgeltlich als Fremd-, Gastreiter''' zur Verfügung stellt, sind mitversichert, nicht aber das Risiko einer Reitbeteiligung.<br /> |