Anonym

Eigenschaden: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
31 Bytes entfernt ,  09:59, 22. Mär. 2022
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 10: Zeile 10:
</center>
</center>


Wenn einer anderen Person ein Schaden zufügst wird, muss der Schädigen hierfür aufkommen. Entsteht dem Versicherungsnehmer selbst ein Schaden, dann bezeichnet man dies als Eigenschaden. Die Haftpflichtversicherung schließt Eigenschäden i.d.R. aus, es besteht keine Leistungspflicht des Versicherers.
Wenn einer anderen Person ein Schaden zugefügt wird, muss der Schädigen hierfür aufkommen. Entsteht dem Versicherungsnehmer selbst ein Schaden, dann bezeichnet man dies als Eigenschaden. Die Haftpflichtversicherung schließt Eigenschäden i.d.R. aus, es besteht keine Leistungspflicht des Versicherers.




Zeile 21: Zeile 21:




<center>{{BimpimV02}}</center>




45.224

Bearbeitungen