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Im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit muss nahezu jedes Unternehmen Forderungsausfälle finanzielle verkraften. Um einen Forderungsverlust von 20.000 Euro auszugleichen, muss bei einer Umsatzrendite von 5 % ein weiterer Umsatz von rund 400.000 Euro erwirtschaftet werden. Insbesondere beim Export von Waren und Dienstleistungen sind Eigentumsvorbehalte oder Pfandrechte rechtlich meist nicht durchsetzbar bzw. einklagbar. | <big>'''Forderungsausfalldeckung'''</big>: Im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit muss nahezu jedes Unternehmen Forderungsausfälle finanzielle verkraften. Um einen Forderungsverlust von 20.000 Euro auszugleichen, muss bei einer Umsatzrendite von 5 % ein weiterer Umsatz von rund 400.000 Euro erwirtschaftet werden. Insbesondere beim Export von Waren und Dienstleistungen sind Eigentumsvorbehalte oder Pfandrechte rechtlich meist nicht durchsetzbar bzw. einklagbar. | ||