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Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Reitbeteiligung: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Risiko einer Reitbeteiligung fällt nicht unter das Fremd- u. Gastreiterrisiko.
Das Risiko einer <big>'''Reitbeteiligung'''</bigfällt nicht unter das Fremd- u. Gastreiterrisiko.
Die dauernde Reitbeteiligung wird von der Rechtsprechung als '''Mithaltereigenschaft''' eingestuft, somit besteht bei vielen Haftpflichtversicherungen '''keine Leistungspflicht des Versicherers.'''
Die dauernde Reitbeteiligung wird von der Rechtsprechung als '''Mithaltereigenschaft''' eingestuft, somit besteht bei vielen Haftpflichtversicherungen '''keine Leistungspflicht des Versicherers.'''


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