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Das Risiko einer <big>'''Reitbeteiligung'''</ | Das Risiko einer <big>'''Reitbeteiligung'''</big>fällt nicht unter das Fremd- u. Gastreiterrisiko. | ||
Die dauernde Reitbeteiligung wird von der Rechtsprechung als '''Mithaltereigenschaft''' eingestuft, somit besteht bei vielen Haftpflichtversicherungen '''keine Leistungspflicht des Versicherers.''' | Die dauernde Reitbeteiligung wird von der Rechtsprechung als '''Mithaltereigenschaft''' eingestuft, somit besteht bei vielen Haftpflichtversicherungen '''keine Leistungspflicht des Versicherers.''' | ||