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Die Ausübung der Tätigkeit als Rechtsanwalt / Notar setzt das Bestehen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung voraus. Diese gesetzliche Bestimmung ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. | Die Ausübung der Tätigkeit als Rechtsanwalt / Notar setzt das Bestehen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung voraus. Diese gesetzliche Bestimmung ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. | ||
'''Mitversicherte berufliche Tätigkeiten in der Berufshaftpflichtversicherung''' | '''Mitversicherte berufliche Tätigkeiten in der Berufshaftpflichtversicherung''' |