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:- Des weiteren versichert der Schutz die dauerhafte Unfruchtbarkeit durch verschiedene Ursachen wie einen Unfall, eine Erkrankung oder gewisse Umwelteinflüsse. | :- Des weiteren versichert der Schutz die dauerhafte Unfruchtbarkeit durch verschiedene Ursachen wie einen Unfall, eine Erkrankung oder gewisse Umwelteinflüsse. | ||
*'''Beitrag zur Leibesfruchtversicherung''' | *'''Beitrag zur Leibesfruchtversicherung''' | ||
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eine lebensbedrohliche Verletzung besteht | eine lebensbedrohliche Verletzung besteht | ||
*'''Leistungsbeschränkungen der Leibesfruchtversicherung - Fohlenversicherung''' | |||
:Verstirbt das Fohlen ab dem 7 Trächtigkeitsmonat der Stute bis einschließlich dem 28. Tag nach der Geburt werden 50 % der vereinbarten Versicherungssumme augezahlt. Verstirbt das Fohlen ab dem 29. Tag nach der Geburt werden 80 % der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt. | |||